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Bürger

Die Korporationsbürgerinnen und Korporationsbürger der Unterallmeind Korporation Arth stammen von folgenden Familiengeschlechtern ab: Abury, Annen, Biser, Bürgi, Eberhard, Eichhorn, Eigel, Fassbind, Felchlin, Hospenthal, Kamer, Kennel, Mettler, Rickenbach, Römer, Schindler, Schreiber, Stump, Weber, Ziltener und Zay. Ende 2023 zählte die UAK 1522 Korporationsbürger.

Voraussetzungen für eine Korporationsbürgerschaft

Mitglieder der Unterallmeind Korporation Arth sind die im Register der Korporation eingetragenen und mitverwaltungsberechtigten Korporationsmitglieder.

Personen, die Mitglied werden wollen, haben dem Verwaltungsrat ein schriftliches Gesuch um Aufnahme ins Mitgliederregister zu unterbreiten. In diesem Gesuch müssen die Gesuchssteller nachweisen, dass sie folgende Bedingungen erfüllen:

  • unmittelbar von einem jemals im Mitgliederregister eingetragenen und mitverwaltungsberechtigten Korporationsmitglied abstammen
  • das Schweizer Bürgerrecht besitzen
  • das 18. Altersjahr erfüllt haben
  • in der Schweiz ihren Wohnsitz haben
  • in der Folge vom Verwaltungsrat in die Korporation aufgenommen und im Mitgliederregister eingetragen worden sind