Die Korporationsbürger und Korporationsbürgerinnen der Unterallmeind Korporation Arth (UAK) stammen von den folgenden Korporations-Geschlechtern
ab: Abury, Annen, Biser, Bürgi, Eberhard, Eichhorn, Eigel, Fassbind, Felchlin, Hospenthal, Kamer, Kennel, Mettler, Rickenbach, Römer, Schindler, Schreiber, Stump, Weber, Ziltener und Zay

Mitglieder der UAK sind die im bisherigen Register der Korporation bereits eingetragenen und mitverwaltungsberechtigten Korporationsmitglieder. Sowie Personen, die dem Verwaltungsrat ein schriftliches Gesuch um Aufnahme ins Mitgliederregister unterbreiten und darin nachweisen, dass sie folgende Bedingungen erfüllen:

1. unmittelbar von einem jemals im Mitgliederregister eingetragenen mitverwaltungsberechtigten Korporationsmitglied abstammen
2. das Schweizerbürgerrecht besitzen
3. das 18. Altersjahr erfüllt haben
4. in der Schweiz Wohnsitz haben
5. in der Folge vom Verwaltungsrat in die Korporation aufgenommen und im Mitgliederregister eingetragen worden sind

Ende 2010 zälte die UAK 1108 Korporationsbürger.